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Wer heute zur Weihnachtszeit durch erzgebirgische Dörfer und Städte fährt, wird in vielen Fenstern die mit elektrischem Licht versehenen Schwibbogen entdecken können. Der Schwibbogen gehört inzwischen über 250 Jahre zur Erzgebirgsweihnacht.
Die Doppelschwibbogen wurden in einer Firma im Erzgebirge entwickelt und erstmalig hergestellt. Sie und andere Erzeugnisse sind urheberrechtlich und über gewerbliche Schutzrechte geschützt. Ein unbefugter Nachbau oder Handel ist nicht erlaubt und wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verfolgt.
Alle Schwibbogen sind echt handgearbeitet und auf Wunsch auch individuell bemalt. Minimale Farbabweichungen im Birkensperrholz sind holzeigen und somit nicht reklamierbar. Holz ist ein lebendes Naturprodukt, hat stets Unterschiede in der Maserung, Struktur und Farbe. Das ist kein Fehler sondern eine Garantie für die Echtheit des Holzes. Erst dadurch erhält jedes Stück ein unverwechselbares, nicht zu wiederholendes Eigenleben. Holz ist ein individuelles lebendiges Material reagiert auf Temperaturen und Feuchtigkeit. Ein gleichmäßiges Raumklima sollte bewahrt werden. Ebenso kann Holz durch natürliche Lichteinwirkungen im Laufe der Zeit seine Farbe verändern.
Es besteht Gebrauchs- und Geschmacksmusterschutz ! Die Echtheit des geschützten Artikels erkennen Sie am Brandstempel unterhalb der Sockelleiste. |
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