|
Wenn Sie einen Artikel kaufen und sie eine sichere Bezahlung wünschen. sollten Sie über die Nutzung des Treuhandservice nachdenken!
So funktioniert der Treuhandservice:
Der Käufer übergibt den Kaufbetrag für einen Artikel in die Obhut eines Treuhanders als unabhängige dritte Partei. Das Geld wird erst dann an den Verkäufer weitergeleitet, wenn die vorher zwischen Käufer und Verkäufer gemeinsam vereinbarten Bedingungen (AGB) erfüllt sind.
Welche Vorteile haben Sie als Kunde bei der Nutzung des Treuhandservice?
- Der Treuhandservice bietet Ihnen als Käufer zusätzlichen Schutz. - Sie haben die Gewissheit, dass der gekaufte Artikel tatsächlich eintrifft, - sie können ihn vor Freigabe der Zahlung überprüfen.
Der Treuhandservice wird von einem Steuerberater/Treuhänder angeboten und kann in Deutschland und Österreich sowie zwischen diesen beiden Ländern genutzt werden. Der Treuhandservice bietet eine sichere und neutrale Umgebung für die Abwicklung von Transaktionen. Ein unabhängiger Treuhänder sorgt für mehr Sicherheit bei der Zahlungsabwicklung beim Online-Handel. Insbesondere, wenn es sich um höherpreisige Artikel handelt oder sich die Handelspartner nicht kennen, sichern sich Käufer und Verkäufer zahlreiche Vorteile durch die Nutzung des Treuhandservice
Wie funktioniert der Treuhandservice (AGB):
1. Kunde bestellt bei „TSM“ mit Bezahlung Treuhandservice 2. E-Mail von „TSM“ an Kunden und Treuhänder mit Angaben zur Bezahlung
3. Kunde überweist an Treuhänder
4. Treuhänder bestätigt „TSM“ den Zahlungseingang per E-Mail, Fax oder Tel.
5. „TSM“ versendet die Ware an KD und gibt eine Versandbestätigung an Treuhänder und Kunden
6. Meldet sich bis 4 Tage nach dem Versand der Kunde nicht beim Treuhänder muss der Treuhänder den Betrag abzüglich seiner Treuhandgebühr (Laut Preisliste) an „TSM“ überweisen.
7. Meldet sich der Kunde innerhalb der 4 Tage und zeigt an das die Ware nicht eingetroffen ist, oder nicht der bestellten Ware entspricht, wird der Betrag weiter verwaltet.
8. der Kunde muss innerhalb 3 Tage, nach dem 4 Tag (siehe Punkt 7), Kontakt mit „TSM“ per E-Mail, Fax oder Tel. aufnehmen, den Mangel anzeigen.
9. Der Treuhänder wird über das Ergebnis informiert per E-Mail, Fax oder Tel.
10. Der Kunde und TSM müssen innerhalb 2 Tage nach erfolgter Einigung dem Treuhänder über die weitere Vorgehnsweise unterrichten.
11. der Treuhänder darf in diesem Fall den Betrag nur nach Zustimmung von Kunden und TSM auszahlen. |
|